Gutachten

Wir bieten Ihnen die Durchführung von augenärztlichen Gutachten und Bescheinigungen an. 

Wir bieten keine arbeitsmedizinischen Untersuchungen, insbesondere keine G37 & G25 an. Wenden Sie sich für diese bitte an einen Arbeitsmediziner. 

Allgemeine Hinweise zu Gutachten und Bescheinigungen

Diese augenärztlichen Gutachten/Bescheinigungen werden in unseren Standorten von Frau Dr. Viehrig, Frau und Herrn Dr. Reichart durchgeführt.

Dies sind keine Leistungen der Krankenversicherung, weshalb die Kosten von dieser nicht übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Falls Sie eine Fern- bzw. Gleitsichtbrille oder Kontaktlinsen tragen, bringen Sie diese bitte zum Termin mit. Denken Sie daran auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Die Kosten für Gutachten/ Bescheinigungen müssen auch bei Nichterreichen der Mindestanforderungen beglichen werden. 

Wir bieten keine arbeitsmedizinischen Untersuchungen, insbesondere keine G37 & G25 an. Wenden Sie sich für diese bitte an einen Arbeitsmediziner.

Straßenverkehr/ Kraftfahr­tauglichkeit

Sehtest

Der Sehtest wird zur Beantragung der Führerscheine der Klassen A (Motorrad), B (PKW) und  M (Kleinkraftrad) benötigt. Für die Klassen C (LKW), D (Bus) oder  den Personenbeförderungsschein, muss man ein Führerscheingutachten durchführen lassen.

Beim Sehtest wird allein die Sehschärfe überprüft. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen auf jedem Augen mindestens 0,7 (70%) beträgt. 

Wird der Sehtest nicht bestanden, wird eine augenärztliche Untersuchung notwendig.  

Die Sehtestbescheinigung kostet 15 EUR

 Augenärztliche Untersuchung

Wird der Sehtest nicht bestanden, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. 

Diese beinhaltet:

  • die Überprüfung der Zentralen Tagessehstärke (mit genormten Sehzeichen),
  • eine Untersuchung des Gesichtsfeldes (Wahrnehmungsbereich bei grade nach vorne gerichtetem Blick), 
  • das Dämmerungssehen (das Mesoptometer prüft Ihr Sehen im Dunkeln mit und ohne Blendung),
  • und die Beweglichkeit (Ihre 3D-Sehfähigkeit, die Augenstellung und Beweglichkeit, die Kopfhaltung und die Wahrnehmung von Doppelbildern).

die erforderlichen Mindestleistungen belaufen sich auf 115 EUR  

Führerscheingutachten

Das Führerscheingutachten ist laut Fahrerlaubnisverordnung (FEV) eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und Verlängerung für die Klassen C (LKW), D (Bus) und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Verlängerungen: Klasse C und D ab dem 50 Lebensjahr alle 5 Jahre, für Taxifahrer ab dem 60. Lebensjahr alle 5 Jahre

Es müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt werden:

Zentrale Tagessehschärfe: 

  • Die Sehschärfe des besseren Auges oder die beidäugige Gesamtsehschärfe muss mindesten 0,8 (80%), 
  • Die Sehschärfe des schlechteren Auges muss mindestens 0,5 (50%) betragen. 

Eine Fehlsichtigkeit muss, soweit möglich und verträglich, korrigiert werden.

Geprüft werden Dämmerungssehen, Farbensehen, Gesichtsfeld, Stereosehen und Beweglichkeit zum Ausschluss von Doppeltsehen, Augenzittern und Schielen.

Über die Untersuchung wird eine Bescheinigung erstellt.

 die Kosten liegen zwischen 120-165 EUR

Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer

Empfehlung für alle Inhaber eines Führerscheins Klasse A (Motorrad), B (PKW), C (LKW), M (Kleinkrafträder)

  • regelmäßige Wiederholung ab dem 40. Lebensjahr

Jeder Autofahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr selbst verantwortlich.
Mit zunehmendem Alter schleichen sich langsam und meist unbemerkt Sehmängel ein, die in komplexen Verkehrssituationen und bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen zu Problemen führen können.
Die individuelle Aufklärung des einzelnen Fahrers über die Leistungen und Grenzen seines Sehvermögens sind der wirkungsvollste Beitrag, Ihm die persönliche Mobilität bis ins hohe Alter zu erhalten, ohne die allgemeine Verkehrssicherheit zu gefährden.

Leistungen:

  • Eine Untersuchung aller Abschnitte der Augen
  • Eine Prüfung der Sehschärfe unter Tageslicht Bedingungen, einschließlich Kontrolle ggf. für den Straßenverkehr benutzter Brillen 
  • Eine Untersuchung der Zusammenarbeit beider Augen
  • Eine Untersuchung des Gesichtsfeldes beider Augen
  • Eine Untersuchung des Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
  • ggf. Farbsinnprüfung mit Pigmentprobentafeln

  je nach Umfang der gewünschten Leistungen von 40-85 EUR 

Da die augenärztliche Untersuchung auf Verkehrstauglichkeit bei fehlenden Beschwerden im Straßenverkehr keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, und die Kosten von dieser nicht übernommen werden, wird eine Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart.

Wird der Augen Check bei einer normalen Untersuchung durchgeführt ( im Rahmen der Untersuchung mit Praxisgebühr oder Überweisungsschein), so entfallen die Ziffern 1 und 1240.

Sportboot­führerschein Gutachten

Wir führen in unserer Praxis Ihre Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine durch.
Es müssen bei der augenärztlichen Untersuchung die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt werden:

Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeit muss – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: 

Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,7, 

Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5. Dabei muss auch das Auge mit der geringeren Sehschärfe ohne Korrektur noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen besitzen

Normales Farbensehen (nur eine Grünschwäche mit einem Anomaliequotient 1,4 bis 6,0 ist noch zulässig),

Wird die normale Tagessehschärfe nicht erreicht, so muss das bessere Auge mindestens 1,0 betragen und ein normales Gesichtsfeld bestehen sowie eine fortschreitende Augenerkrankung ausgeschlossen werden.


 die Kosten belaufen sich auf 65-115 EUR

Flugtauglichkeit Gutachten

Wir führen die augenärztliche Untersuchung für die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung durch.
Da die augenärztliche Untersuchung für die Flugtauglichkeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden die Kosten von dieser nicht übernommen, daher wird eine Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart. 

Die Kosten für diese Untersuchung sind 195 EUR

Eignungs­untersuchungen

Für die Bewerbung bei der Polizei, Bundespolizei, Zoll, Justiz und Feuerwehr sind augenärztliche Untersuchungen notwendig. Der jeweilige Untersuchungsbogen ist zum Termin mitzubringen, damit dieser von unseren Ärzten ausgefüllt werden kann.

je nach Leistungsumfang ca. 75 EUR

Feststellungen für Landes­versorgungs­amt

Wenn Sie einen Antrag beim Landes­versorgungs&amt stellen, auf dem Sie uns als behandelnde Augenärztin angeben, erhalten wir eine Anfrage /Fragebogen und füllen diesen anhand unserer Akten aus. Eine zusätzliche Untersuchung ist (meist) nicht erforderlich. 

Die Kosten trägt das Landesversorgungsamt

Feststellungen für Versicherungen

Wenn Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, auf dem Sie uns als behandelnde Augenärztin angeben, erhalten wir von dieser einen Fragebogen und füllen diesen anhand unserer Aktenlage aus. Eine zusätzliche Untersuchung ist (meist) nicht erforderlich. Die Kosten für den Aufwand trägt die Versicherung. 

Die Kosten trägt die Krankenversicherung